Der gestrige Ausschuss für Klima, Landwirtschaft, Umwelt, Gemeindeentwicklung und Energie – kurz KLUGE – war gut besucht, denn es stand der Ausbau der Straße Thünen auf der Tagesordnung und das rief die interessierten Anwohner auf den Plan.
Neben dem Thünen standen aber auch noch andere Tagesordnungspunkte zur Beratung an.
Lärmaktionsplanung 4. Stufe
Lärmaktionspläne (LAP) zu erstellen, gehört zu den Pflichtaufgaben der Kommunen. Sie benennen stark verlärmte Zonen und schlagen Maßnahmen zur Lärmminderung vor. Alle 5 Jahre müssen die Kommunen die LAP fortschreiben. Wir haben gestern die für Oyten 4. Fortschreibung oder Stufe vorgestellt. Zwischenzeitlich hatte das Land andere Berechnungsgrundlagen vorgegeben und das hat auch bei uns zu Veränderungen im LAP geführt. Während wir in der 3. Stufe noch mit Schätzungen arbeiten konnten, liegen dieser 4. Stufe nun belastbare Zählungen zugrunde. Außerdem konnten wir auch die K2 mit einbeziehen. Diejenigen, die hier schon lange wohnen, wissen, dass Oyten in Punkto Lärm einiges auszuhalten hat. Da ist die L168 (Hauptstraße von Bremen durch Oyten nach Ottersberg) mit mehr als 3 Mio. Verkehrsbewegungen pro Jahr, der Schienenverkehr der Bahn, der auch nachts Güterzüge an Oyten entlang führt, die Autobahn A1, die 2 Ortsteile besonders mit Lärm belastet und häufig Schwerlastverkehr durch Oyten umleitet und dann noch die K2 (von der Ortsmitte durch Sagehorn nach Fischerhude). Anteilig überlagern sich die Lärmquellen ja auch noch.
Das neue Berechnungsverfahren macht deutlich, dass die Anzahl der von Lärm Belasteten viel höher ist als noch in Stufe 3.
Die Ansätze zur Lärmminderung gehen von Vermeiden über Verlagern, Verlangsamen, Verstetigen zu Robustheit stärken. In den letzten Jahren haben wir bereits bauliche Maßnahmen umgesetzt, die zur Lärmminderung beigetragen haben. Allerdings haben wir keine Vorher-Nachher-Messdaten, um das zu belegen. Diese Maßnahmen haben wir nicht unbedingt durchgeführt, um nur den Lärm zu mindern – aber sie haben eben auch dazu beigetragen. Der neue Kreisverkehr an der A1 samt Tempo-50 im Zulauf aus Süden und die Einbindung des Busliniennetzes an den neuen Haltepunkt gehören ebenso dazu, wie die beiden Tempo-30-Zonen an der K2 (vor dem Altenheim Rathjen und ganz neu vor der Kita Sagehorn).
Als neue Vorschläge wurden bspw. neue oder höhere Lärmschutzwände genannt, die Entfernung von einigen Straßen-Mittelmarkierungen oder den Austausch von Straßenbelägen.
Gestern ging es erst einmal um die Entwurfsvorstellung des LAP in Stufe 4. Danach folgt der Beschluss im Verwaltungsausschuss und anschließend die öffentliche Auslegung, bzw. Beteiligung der sogenannten Träger öffentlicher Belange (TöB). Was hat es mit der öffentlichen Auslegung und den TöB auf sich? Zeit für einen kurzen Exkurs:
Öffentliche Auslegung = das Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt vor, dass die Öffentlichkeit – also Sie – zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne zu hören ist. Daher legen wir den Entwurf der 4. Fortschreibung für Sie im Rathaus bereit, damit Sie ihn durchlesen und danach ggf. Stellungnahmen abgeben können.
TöB = Behörden, Verbände oder ähnliche Institutionen, die öffentlicher Aufgaben wahrnehmen. Und wenn deren Aufgabenbereiche von z.B. den Maßnahmen aus einem solchen LAP betroffen sind, müssen wir sie informieren und Ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme geben. In diesem Fall könnten die TöB also der Landkreis Verden (Straßenbau, Naturschutz, Baurecht, Raumordnung…) sein oder die für die Autobahn zuständige Straßenbaubehörde, die Landwirtschaftskammer, außerdem Wasser- und Abwasserverbände, Energieversorger oder vielleicht auch der Kommunalverbund.
Diese innerhalb einer vorgegebenen Frist abzugebenden Anmerkungen, Stellungnahmen, Vorschläge müssen wir als Verwaltung zunächst abwarten, dann bewerten und der Politik wieder vorlegen. Entweder ergeben sich daraus noch einmal Änderung am Entwurfsplan oder nicht. Und danach können wir im Fachausschuss beraten, welche Maßnahmen wir wo und wann ins Visier nehmen.
Thünen
Kurze Vorabinfo hierzu für den geneigten Leser: Seit 2020 erhebt die Gemeinde Oyten keine Straßenausbaubeiträge mehr von den Anwohnern. Dies gilt nicht für die Ersterschließung, also den erstmaligen Straßenbau, sondern nur für den späteren Ausbau in die Jahre gekommener, sanierungsbedürftiger Straßen.
Statt die direkten Anwohner mit den (mittlerweile sehr hohen) Kosten zu belasten, hat der Oytener Gemeinderat 2019/2020 beschlossen, die Belastung gleichmäßig auf alle Grundeigentümer zu verteilen. Dafür musste der Grundsteuerhebesatz etwas erhöht werden. Die Beispielrechnung von damals: mit Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes kommen auf Grundeigentümer durchschnittlich ca. 100 € pro Jahr mehr zu, dafür bleiben den betroffenen Anwohnern Kosten von bis zu 26.000 € pro Eigentümer erspart.
Diese kontinuierlichen jährlichen Einnahmen müssen konsequent zweckgebunden verbaut werden. Unser Plan war und ist also, ca. alle 3 Jahre die nächste Straße anzugehen… und das hat das Oytener Straßennetz auch nötig. Die ersten Straßen wurden damals auch schon benannt und in eine Reihenfolge gebracht. Den Anfang gemacht hat die Straße an Moor, deren Ausbau wir im letzten Jahr fertiggestellt haben.
Die nächste Straße auf der Liste ist nun der Thünen. Unser Auftrag gestern war der erste Aufschlag hierzu. Der zuständige Kollege Michael Bruns hat auf die Besonderheiten dieser Straße hingewiesen (Abkürzungs- und landwirtschaftlicher Schwerlastverkehr, keine qualifizierte Oberflächenentwässerung). Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich noch keine wirklich belastbaren Kosten nennen. Eine grobe Schätzung nur für den Straßenbau kommt auf ca. 3 Millionen € und für die Planungskosten ca. 240.000 €. Mit Aussagen über mögliche Bau- oder Projektzeiten lehnen wir uns noch nicht aus dem Fenster.
Wir haben um den Beschluss gebeten, die Planungsleistung ausschreiben zu dürfen. Der Fachausschuss unterstützt uns in diesem Vorhaben und empfiehlt dem Gemeinderat, diesen Beschluss zu fassen. Der Gemeinderat tagt noch im April. Wenn wir über die Ausschreibung ein Planungsbüro finden, das entsprechende Ressourcen hat, können wir zum Ende des Jahres die ersten Entwürfe zu möglichen Ausbauvarianten vorstellen.
Bebauungsplan Nr. 109 Lindenstraße
Das kann ich einigermaßen kurz halten. Der Grund, diesen B-Plan zu ändern, war die Sicherung bestehender Siedlungsstrukturen und die behutsame Nachverdichtung im Ortskern. Wir wollen also investorischen Wildwuchs vermeiden und trotzdem weiteren Wohnraum ermöglichen. Den Aufstellungsbeschluss für die B-Plan-Änderung haben wir in 2017 gefasst – so lange dauert ein solcher Prozess manchmal!
Hier waren es im Wesentlichen die Stellungnahmen, die sich aus der öffentlichen Auslegung ergeben hatten, die dann weitere Änderungen nach sich und so das Verfahren ein bisschen in die Länge zogen.
So ein B-Plan regelt u.a. wie viele Häuser auf einem Grundstück gebaut werden dürfen, Dachformen und -neigungen, Grundstückseinfriedungen, Vorgartengestaltung, die Höhe der Gebäude. Wenn Sie an Details interessiert sind, lesen Sie sich gerne die Unterlagen zum gestrigen B-Plan durch: https://oyten.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZQ2Z3GEoXxL6A57tNg8Nevw
Wir haben mit diesem B-Plan vorgesehen, insbesondere die Realisierung von kleineren Wohneinheiten zu fördern. Ich bin gespannt, wer nun demnächst was daraus macht. Die gestern vorgestellten Änderungen hat der KLUGE bestätigt und dem Gemeinderat zur Umsetzung empfohlen.
Berichte der Verwaltung
Dies ist der Themenblock, den wir oft für mündliche Sachstandsberichte zu unseren diversen Projekten nutzen. Ich zähle wie folgt auf:
-> Haltepunkt Sagehorn – Radabstellanlagen stehen, Vorplatzgestaltung nimmt Formen an, Zebrastreifen auf Straße kommt noch, Ende Juni wollen wir fertig sein.
-> Zick-Zack-Brücke – soll Beleuchtung kriegen, Oberleitungs- und allgemeine statische Belange sind herausfordernd, Lokführer dürfen nicht geblendet werden, 12 LED-Lampen sollen demnächst am Geländer installiert werden.
-> Reinigung Pfastersteine Hauptstraße – sind schwer zu reinigen (wie jeder mittlerweile weiß), Rechercheergebnis führt zu Reinigung mit hoher Temperatur und Druck, Hersteller von geeigneten Maschinen wird gesucht.
Irgendwas gibt es ja immer, das mich besonders anspricht. Gestern war es die Antwort auf die Frage, wieviel leiser es denn wird, wenn wir die zulässige Geschwindigkeit auf Straßen von Tempo 50 auf Tempo 30 reduzieren: ungefähr 2-3 dB(A).
Aha!!! Ich nehme an, Sie recherchieren dann auch selbst, wie laut das ist.😁
Darüber hinaus gilt: Kommunalpolitik – loyft bei uns.