Leiwe Lüe,
die gestrige Schulausschuss-Sitzung war der Auftakt der öffentlichen Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen. Ich hole ein bisschen aus, um Ihnen die Haushaltsthematik näherzubringen. Es ginge komplex, denn tatsächlich ist es das, und ich versuche es heute „in einfach“.
Stellen Sie sich den Haushalt im Kern so vor:
Als Gemeinde haben wir Einnahmen z.B. aus Steuern, Gebühren, Zuschüssen von Land oder Bund. Natürlich haben wir auch Ausgaben, z.B. für Schulen, Straßen, die Feuerwehren, Spielplätze, unser Personal und Umlagen, die z.B. an den Landkreis abzugeben haben. Im jährlichen Haushaltsplan zeigen wir, wie hoch wir die Einnahmen schätzen und wofür das Geld ausgegeben werden muss oder darf.
Warum das wichtig ist?
Als Gemeinde dürfen wir nicht einfach drauflos ausgeben. Statt dessen müssen wir zeigen, dass wir verantwortlich mit Ihrem Geld umgehen. Der Haushaltsplan sorgt für Transparenz – der Gemeinderat, Sie, die Aufsichtsbehörden können jedes Jahr sehen, wo das Geld hinfließen soll. Eine sinnvolle gesetzliche Vorschrift.
Grundsätze:
- Ausgeglichener Haushalt durch Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit -> wir dürfen nicht dauerhaft mehr Geld ausgeben, als wir einnehmen.
- Ein Minus muss begründet und in den nächsten Jahren wieder ausgeglichen werden (das geht aus der mittelfristigen Finanzplanung im Haushaltsplan hervor) und darlegen, wie das Minus bis dahin getragen werden soll (z.B. durch Kredite). Hier wird im Übrigen unterschieden zwischen dem laufenden Haushalt (der Teil für den „normalen Betrieb“) und dem Investitionshaushalt (Bau von Schulen Feuerwehrhaus, Brücken u.ä.)
- Haushaltswahrheit (ehrlich und realistisch) und Haushaltsklarheit (übersichtlich und verständlich)
Wer hat welche Aufgaben rund um die Haushaltsplanung?
- Die Verwaltung bereitet vor (Kalkulation, Hochrechnung, Schätzung, abhängig von der Position).
- Öffentliche Präsentation und Beratung der jeweiligen Themen in den Fachausschüssen. Änderungsvorschläge, die sich in diesen Diskussionen ergeben, werden diskutiert und aufgenommen.
- Beschluss über Plan und ggf. Änderungsvorschläge im Gemeinderat.
- Kontrolle und idealerweise Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.
- Wenn Genehmigung, dann darf das Geld ausgegeben werden. Wenn keine Genehmigung, z.B. weil Minus zu groß und ohne Ausgleich, dann Überarbeitung des Haushaltsplans und alle Schritte von vorn.
Jetzt schwenke ich rüber zu dem, worüber wir gestern Abend diskutiert haben.
Bericht aus den aktuellen Baußmaßnahmen in unseren Schulen
- Wasserspender (gekühlt, ungekühlt, mit und ohne Sprudel) in allen Schulen installiert
- Neue Defibrillatoren (6 Defis, verteilt auf 6 Standorte)
- GS Bassen – Gebäude weitestgehend fertigstellt, Vorbereitung Beschaffung Möbel und Einrichtungsgegenstände, Außenanlagen noch nicht ganz fertiggestellt; Mitte/Ende November hoffentlich Bezug der Räumlichkeiten
- GS Sagehorn – Mensaanbau: Ausführungsplanung, warten auf Baugenehmigung
- IGS – Heizungsanlage – beide Kessel in Betrieb genommen, Nahwärmeleitung zur GS Sagehorn erfolgt in Kürze, Gebäudeleittechnik (Steuerung durch die Hausmeister von einem zentralen Rechner aus) tlw. bereits in Betrieb
Verpflegungsgebühren
Die Gebühren für das Mittagessen in unseren Kitas und Schulen werden auf politischen Beschluss hin seit vielen Jahren nicht kostendeckend erhoben. Das heißt ja nichts anderes, als das die Differenz zwischen dem, was die Eltern dafür bezahlen und dem, was wir aber tatsächlich an Kosten haben, aus allgemeinen Steuermitteln bezahlt werden muss. Von Ihnen allen also. Durchdekliniert: das fehlt dann dementsprechend für andere Vorhaben oder Maßnahmen.
Losgelöst davon überprüfen wir die Kostenentwicklung der einzelnen Positionen aber regelmäßig. Alles ist teuer geworden, Sie wissen es, wir wissen es. Das Ergebnis unserer aktuellen Überprüfung aus dem Schuljahr 2024/2025 haben wir gestern vorgestellt und für das nächste Jahr Anpassungen vorgeschlagen (siehe Ausführungen oben zu den Grundsätzen der Haushaltsführung/-planung!). Ich geb Ihnen die Summen:
Portionen: 239.140 Stück
Einnahmen: 826.448,49 €
Kosten: 1.661.572,17 €
Defizit: 835.123,68 €
Kostendeckungsgrad: 49,74 %
Diese 835.123,68 € werden also aus allgemeinen Steuermitteln gedeckt.
Was machen wir mit dieser Zahl? Zum einen gucken auf die Kostenseite und zum anderen auf die Einnahmenseite.
Wir haben unsere Gebühren mit denen der anderen Kommunen im Landkreis verglichen und festgestellt, dass wir deutlich unterm Durchschnitt liegen. Ein erster, schneller und vertretbarer Schritt in Richtung Verbesserung der Einnahmenseite ist unserer Meinung nach der, unsere Gebühren zunächst auf den Mittelwert aller Kreisverdener Kommunen anzuheben. Damit lägen wir dann bei einem Kostendeckungsgrad von 67%.
Für die kompetente Bearbeitung der Kostenseite brauchen wir etwas Zeit. Alle Strukturen und Kostenpositionen im Detail anzuschauen, Vergleichswerte heranzuziehen, Stellschrauben zu finden, Optimierungspotenziale oder überhaupt Ideen zu entwickeln – das ist unsere Aufgabe für die nächsten Monate. Mit den Erkenntnissen der anstehenden Analyse gehen wir dann wieder in die Beratung.
Der o.g. neue Vorschlag für die Verpflegungsgebühren reduziert das Minus um geschätzte 282.720 € und wurde gestern mit einer Gegenstimme dem Gemeinderat zum Beschluss anempfohlen:

Natürlich hat der Fachausschuss gestern darüber diskutiert, was man Familien in diesem Zusammenhang zumuten kann, wieviele Oytener Familien wirklich die Subventionierung brauchen, was Qualität beim Essen ausmacht. Wenn Sie wissen möchten, welche Fraktion sich wie positioniert: Sie sind herzlich zur anstehenden Kita-Ausschuss-Sitzung eingeladen. Da dieses Thema auch die Kita-Kinder betrifft, wird für die Erhöhung der Verpflegungsgebühren als nächstes der Kita-Ausschuss beteiligt. Hier der Link zum Terminkalender für die Ausschuss-Sitzungen: https://oyten24.de/termine
Schulergänzende Betreuung – Neufassung der Satzung
Warum? Die schulergänzende Betreuung fällt mit Ganztag in Grundschulen in 2026 weg, deshalb muss die Satzung darauf angepasst werden. Übrig bleibt jedoch die Ferienbetreuung. Darüber hinaus in Stichpunkten:
- Neues Anmeldeverfahren zur Verbesserung der Personalplanung
- Definition der / Begrenzung auf tägl. Betreuungszeit (Gesetzgeber sieht 8 Stunden vor)
- Definierung eines Personalschlüssels
- Vorrangige Berücksichtigung von Kindern mit Rechtsanspruch
Das Betreuungspersonal für die Ferienbetreuung ist / sind übrigens Stand heute unsere pädagogischen Mitarbeiterinnen. Sollte der Landesgesetzgeber höher qualifiziertes Personal fordern, macht es das für uns nicht leichter.
Wenn wir diese Änderungen schon in die Satzung einarbeiten, werden in dem Zuge auch die Gebühren neu errechnet. Nicht im Stundensatz erhöht, nur auf die neuen Stundenzahl hochgerechnet.
Für die Ferienbetreuung gibt der Landkreis den Kommunen einen Zuschuss. Dafür kriegt er wiederum Geld vom Landesministerium. Ob das die tatsächlichen Kosten deckt, werden wir sehen. Wir warten derzeit noch auf die Konkretisierung mindestens für das nächste Schuljahr, dann werden wir damit an den Start gehen, im laufenden Schuljahr Erfahrungen sammeln und weiter sprechen.
Schulbezirke
Als Gemeinde haben wir Schulbezirke festgelegt, damit für uns der Raum- und Personalbedarf planbar und auch leistbar wird. Durch den dynamischen Zuzug, den Oyten ohne unser Zutun jedes Jahr erfährt, stehen wir auch für das kommende Schuljahr wieder vor der Herausforderung, dass mit den aktuell definierten Schulbezirken mindestens eine Schule nicht ausreichend Raum haben wird für die Kinder aus ihrem Einzugsgebiet.
Dafür haben wir schon im letzten Jahr zusammen mit den Schulleitungen sogenannte Flexbereiche definiert. Kinder aus den Straßen, die dazu gehören, könnten beispielsweise entweder in der GS Oyten oder Sagehorn angemeldet werden.
Wenn wir in diesem Jahr nicht weiter nachjustieren, kriegen wir im kommenden Sommer in der GS Oyten eine Klasse räumlich nicht untergebracht. Mit Hilfe eines Anpassungsvorschlags für den Flexbereich gelingt aber eine Verteilung auf alle Schulen. Dieser Vorschlag wurde gestern mehrheitlich angenommen.
Die Schulen selber sind mit der Regionalen Landesbehörde für Schule und Bildung im Austausch auch über mittelfristige Raumbedarfe. Raumbedarfe können sich aus verschiedensten Gründen ändern – Zuzug ist nur einer davon. Pädagogische Konzepte oder Rechtsansprüche sind weitere Auslöser. Wenn aus Sicht des RLSB An-/Um-/Erweiterungsbauten erforderlich sind, treten wir als Schulträgerinnen in die Diskussionen ein und tragen zur Lösungsfindung bei. Der Fachausschuss wird dann zu gegebener Zeit ebenfalls einbezogen.
Erneuerung BHKW und Installation PV-Anlage an der GS Bassen
Das bestehende Blockheizkraftwerk an der Grundschule Bassen ist defekt und soll ausgetauscht werden. Wäre es in dem Zuge sinnvoll, auch gleich über eine Photovoltaikanlage nachzudenken? Klar!
Unser Gebäudemanagement hat einen Vorschlag unterbreitet. Darin sind BHKW und PV-Anlage technisch auf den künftigen Energiebedarf der Grundschule abgestimmt. Gestern wurde noch die Frage aufgeworfen, ob statt eines Blockheizkraftwerkes nicht Wärmepumpen die bessere Alternative wären. Da war ich 1-a-überfragt. Meine Kollegen werden es wissen – ich nehm‘ es also intern auf.
Haushaltsansätze
Welche Einnahmen und Ausgaben wir für unsere vier Schulen in 2026 erwarten, haben wir hier für Sie bereit gestellt.
Eine Änderung haben wir aus der Diskussion mitgenommen und dann ein positives Abstimmungsergebnis erzielt.
Mit den Worten eines großen italienischen Fußballpoeten: habe fertig.
Das war die letzte Schulausschuss-Sitzung in diesem Jahr. Wir sind zügig und konzentriert durch die Tagesordnung gegangen. Zwei Zuschauerinnen waren anwesend. Wie interessant der Abend für sie war, weiß ich natürlich nicht. Aus Sicht der Verwaltung bin ich mit der Verlauf jedenfalls zufrieden. Loyft bei uns!