Zu beschließen gab es in dem ersten KLUGE dieses Jahres im öffentlichen Teil der Sitzung nichts. Aber wir hatten – aus unserer Sicht – wichtige Entwicklungen zu berichten, die mit Wohnungspolitik zu tun haben.
a) Mit Wirkung zum 01.01.2025 ist Ende Dezember des letzten Jahres die Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne des Baugesetzbuches veröffentlich worden. Und ja, so heißt sie wirklich.
In dieser Verordnung ist in Niedersachsen 57 Kommunen ein angespannter Wohnungsmarkt (im Sinne des Baugesetzbuches) attestiert worden… und Oyten ist nun eine dieser Kommunen. Toll ist das nicht und doch… Aber der Reihe nach.
- Wie wird ermittelt, ob eine Kommune einen angespannten Wohnungsmarkt hat?
Erhoben werden bestimmte Indikatoren, zu denen z.B. die Miethöhe, -dynamik und Bodenrichtwerkte von Mehrfamilienhaus-Grundstücken gehören. Daraus werden je Indikator Durchschnittswerte gebildet und daran werden wir (Kommunen) alle gemessen. Am Ende steht dann die Erkenntnis, ob oder ob nicht der Wohnungsmarkt im Sinne des Baugesetzbuches angespannt ist. Grundsätzlich wird das Ganze (Erhebung und Bewertung) in bestimmten Intervallen immer wieder durchgeführt.
- Was bedeutet das in der Praxis für Oyten?
Für uns und alle, die hier bauen wollen, werden jetzt bestimmte Hürden gesenkt, damit wir helfen können, den Oytener Wohnungsmarkt wieder zu „entspannen“. Es greifen z.B. die Instrumente des Baulandmobilisierungsgesetzes, das so interessante Möglichkeiten bietet, wie ein erweitertes gemeindliches Vorkaufsrecht oder die (anteilige) Befreiung von Vorgaben des Bebauungsplans.
b) Die Novelle des Baugesetzbuches 2024/2025 trägt auch dazu bei, dem Wohnraummangel etwas entgegenzusetzen.
Angekündigt werden dauerhafte Erleichterung, in der Hoffnung, dass dann auch zügig neuer Wohnraum geschaffen wird. Darüber hinaus wird gerade noch eine Sonderregelung auf Landesebene beraten: der sogenannte Bau-Turbo. Es ist die Rede von drastischer Entbürokratisierung der Bauvorschriften. Beispielsweise soll in Bereichen mit angespanntem Wohnungsmarkt – also bei uns – gar kein gesonderter Bebauungsplan mehr erforderlich sein… wenn die Kommune bei dem jeweiligen Vorhaben dem zustimmt. Dies wird vermutlich zunächst befristet, aber es könnte uns in Baugebieten wie dem Rosengarten oder Ortsmitte richtig helfen, endlich Tempo aufzunehmen.
Die politische Beratung hierüber in Hannover ist wegen der vorgezogenen Bundestagswahl ins Stocken geraten. Wir hoffen dann auf zügigen Beschluss im März.
Und das ist dann jetzt die Stelle für ein ABER, bei allem Jubel über geplante und hoffentlich effektive Entbürokratisierung. Es ist unsere Aufgabe in Rathaus und Gemeinderat, immer die Infrastruktur im Auge zu haben, die Wohnungsbau sozusagen nach sich zieht. Brauchen wir da, wo dann gebaut werden soll, weitere Schmutzwasser- und Regenwasserkanäle, Straßen, Gas-, Strom und Internetanbindung, und natürlich weiter gedacht auch Kitas, Schulen, vielleicht sogar Lebensmittelnahversorger usw. Wenn das für uns nicht umsetzbar ist, wird der Turbo halt doch wieder ausgebremst.
Nichtsdestotrotz gehen wir erstmal vom Besten aus und hoffen sehr, dass diese beiden Verordnungen für diejenigen Investoren attraktiv sind, die bezahlbaren Wohnraum z.B. in Oyten schaffen wollen
c) Der Fachbereichsleiter „Gemeindeentwicklung“, Herr Schaubitzer, ging noch auf eine weitere neue, bzw. geänderte Verordnung ein – die Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereichs bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften, die ebenfalls Ende Dezember 2024 veröffentlich wurde.
Nun, da wir einen angespannten Wohnungsmarkt haben, ist auch diese Verordnung von Interesse für uns. Zwar regeln diese Bestimmungen ausschließlich Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter und nicht zwischen Kommune und Bauherr, aber sie sind wissenswert.
Ich nenne die Mietpreisbremse, die abgesenkte Kappungsgrenze und die verlängerte Kündigungsfrist bei Umwandlung von einer Miet- in eine Eigentumswohnung. Ein bisschen ausführlicher wird es hier .
Es gehört zu den festen Bestandteilen des KLUGE, den Beauftragten für Menschen mit Behinderung und den Landschaftswart mit ihren Themen zu Wort kommen zu lassen.
Herr Gramse, noch ganz frisch in diesem Ehrenamt, berichtete kurz aus seinen ersten beiden Sprechtagen und dass er sich so langsam in Abläufe, Zuständigkeiten und Bedarfe, ich zitiere, „eintüdelt“ – großartig. Er betonte noch einmal, dass er für Menschen da sein will und weniger für Baumaßnahmen.
Herr Grahl, unser Landschaftswart, berichtete wieder von den Arbeiten im Eichenwäldchen an der Lienertstraße. Er beschrieb unter anderem das gute Zusammenspiel zwischen Wühlmäusen, Gemeinde und Forstwirtin des LK VER, die die Bäume kennzeichnet, die entnommen werden sollen, damit sich die anderen dann entwickeln können. Bei der Größe des Areals, es sind ca. 5.000 qm, sind die Wühlmäuse, wohl noch einige Donnerstage beschäftigt.
Kurz und knapp, guter Sitzungsverlauf, guter Start – loyft bei uns!