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In Oyten haben wir zwar keinen Herbst der Reformen, aber einen Herbst der Ausschuss-Sitzungen. Am Mittwoch traf sich der KLUGE-Ausschuss und darüber haben wir gesprochen:

Regionales Raumordnungsprogramm Windenergie

Am besten fange ich mit einer Begriffserklärung an. Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) = mit Hilfe dieses „Instruments“ werden z.B. Siedlungs- und Versorgungsstrukturen, Freiraumnutzung, Verkehr und Energieversorgung geordnet und geregelt. Was darf also wo gebaut oder welche Fläche darf wofür genutzt werden. (stark verkürzt wie immer)

Ich finde, am Beispiel der Windenergie leuchtet schnell ein, dass Windenergieanlagen nicht einfach überall gebaut werden sollten, sondern eine Steuerung und Bündelung über solch ein RROP sinnvoll und im Sinne der Menschen ist, die da leben.

Bund und Land haben „neue“ gesetzl. Vorgaben zur Windenergie erlassen, die nun in das RROP des Landkreises Verden übernommen werden müssen. Windenergie soll ausgebaut werden, dafür müssen Flächen als dafür geeignet ausgewiesen werden. Die Zielvorgabe lautet:

bis zum 31.12.2027 -> 2,19% der Gesamtfläche (= 1.724 ha) und

bis zum 31.12.2032 -> 2,83% der Gesamtfläche (= 2.231 ha)

Es ist Aufgabe der Kreisverwaltung, diese Vorgaben im RROP auf die Gemeinden umzulegen. Nicht linear (2,19 % für jede Gemeinde), sondern LOKALE Gegebenheiten und diverse Auswahl- oder Ausschlusskriterien berücksichtigend. Die Kreisverwaltung erstellt einen planerischen Entwurf, bezieht die Gemeindegremien dabei ein und legt das Gesamtwerk dann dem Kreistag des Landkreises zum Beschluss vor.

Solch ein (RROP-)Planverfahren durchläuft viele Schritte und braucht Zeit. Die Zielvorgaben sind, wie oben schon geschrieben, aber natürlich an Fristen gebunden. Wenn bis zum 31.12.2027 kein rechtskräftiges, entspr. geändertes RROP vorliegt, droht ab dem 01.01.2028 die sogenannte Super-Privilegierung. Das heißt nichts anderes als: Windenergieanlagen können eben doch nahezu überall gebaut werden, selbst wenn RROP oder der Flächennutzungsplan der Gemeinde das eigentlich da nicht vorsehen. Das gilt es zu verhindern, denn natürlich wollen wir in Ihrem Sinne steuern.

Im RROP werden also für die Gemeinde Oyten Wind-Vorranggebiete ausgewiesen. Da sollen sich die Windräder konzentrieren. Aber keine Regel ohne Ausnahme 😊Gemeinden haben nach §245e Abs 5 BauGB darüber hinaus durchaus die Möglichkeit, immer noch zusätzliche Windgebiete auszuweisen. Ein Selbstgänger ist das nicht – ich schrieb ja oben schon von Ausschlusskriterien, die dann immer noch zu berücksichtigen wären. Das kann die Nähe zu einem Naturschutzgebiet oder einer Wohnsiedlung sein… die Liste ist natürlich viel länger.

Frau Vesper aus der Kreisverwaltung stellte den aktuellen RROP-Entwurf in seiner zweiten Änderung vor und skizzierte dabei, wie solche Gebiete anhand der Ausschlusskriterien ermittelt werden, dann Potenzialflächen gebildet und diese dann einzeln raumordnerisch im Detail geprüft. In diesem Zusammenhang habe ich einen neuen Begriff gelernt: den der Umfassungsprüfung (würden Ortschaften unzumutbar durch Windenergieanlagen umfasst?).

Derzeit befindet sich das Planverfahren in der Phase der Öffentlichen Auslegung. Alle irgendwie Beteiligten oder Betroffenen (die nicht Träger öffentlicher Belange sind, meine ich) haben die Möglichkeit, bis zum 02.10.25 eine Stellungnahme einzureichen. Falls Sie glauben, betroffen zu sein, haben Sie zwei Möglichkeiten, an die Unterlagen zu kommen. Entweder Sie fahren nach Verden in die Kreisverwaltung zu Frau Vesper und lassen sich da die Ordner auslegen. Oder, Digital Native der Sie sind, Sie folgen diesem Link: www.landkreis-verden.de/rrop-windenergie.

So:

In dem gestern vorgestellten Entwurf wird für das erste Zieldatum eine Fläche von 1.873 ha, verteilt auf 38 Vorranggebieten im gesamten Landkreis ausgewiesen. Ein bisschen Puffer muss sein.

3 davon mit insgesamt 47 ha Gesamtfläche liegen in Oyten (bereits bestehende Vorranggebiete inkludiert). Wenn Sie diese beiden Zahlen lesen, ahnen Sie schon, das andere Gemeinden sehr viel mehr und größere Flächen ausweisen müssen – also demnächst sehr viel verspargelter sein werden.

Hier Bildschirmfotos aus Frau Vespers sehr guter Präsentation:

Planung und Baurechte sind das eine. Um den tatsächlichen Bau genehmigt zu bekommen und die WEA in Betrieb nehmen zu können, muss von anderen Akteuren sichergestellt werden, dass die Stromnetze, die Umspannwerke und die Hochspannungsleitungen all diesen zusätzlichen Strom auch aufnehmen können. Wir sprachen gestern noch kurz über Speichermöglichkeiten, aber irgendwas Verbindliches dazu konnte letztlich auch niemand beisteuern.

Neues Thema:

Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen

Es geht um Fundkatzen, um Streuner, die keinem Halter zugeordnet werden können und sich nicht weiter vermehren sollen.

Für diese Fundkatzen sind die Gemeinden zuständig. Wenn wir sie finden und fangen können, bringen wir sie ins Verdener Tierheim und bezahlen dann für die weitere Versorgung. Im Jahr 2021 hatten wir in Oyten 35 Fundkatzen, in 2024 waren es „nur“ 20.  Tatsächlich sind wir für alle Fundtiere zuständig, aber Katzen sind es überwiegend. Die jährlichen Kosten, die sich für uns unserem Vertrag mit dem Tierheim ergeben, summieren sich regelmäßig zu einem nicht ganz kleinen 5stelligen Betrag, den wir – richtig – aus Steuermitteln begleichen.

2023 hatte eine Partei daher den Antrag gestellt, eine eigene Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von freilaufenden Katzen zu erarbeiten und einzuführen. Andere Kommunen im Landkreis haben sowas schon. Da uns damals schon mitgeteilt wurde, dass die Landesregierung eine landesweite Kastrations- Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen quasi am vorbereiten ist, durften wir den Antrag ruhen lassen und die Landesregelung abwarten, um sie dann zu übernehmen.

Wie weit ist die Landesregierung damit gekommen? Es liegt zwischenzeitlich ein Referentenentwurf vor, nach Bearbeitung durch die Innenministerin folgt dann hoffentlich der Beschluss im Landtag. Wann? Das wissen wir nicht. Aber der gestrige Ausschuss ist einverstanden damit, weiter darauf zu warten.

Kommunale Wärmeplanung – Grundsatzbeschluss

Die kommunale Wärmeplanung ist eine weitere Pflichtaufgabe für uns Kommunen, die sich aus Bundes- und dann Landesgesetzgebung ergeben.

Eine solche Planung muss bis zum 30.06.2028 vorliegen. Der Plan, nicht ein eventuelles neues Wärmenetz. Und ein Anspruch auf eine bestimmte Art der Wärmeversorgung ergibt sich daraus für Sie auch nicht. Wir müssen schauen, was in Oyten möglich und sinnvoll ist.

Oder in anderen Worten: Die Wärmeplanung vor Ort soll dazu beitragen, die niedersächsischen Klimaziele zu erreichen (Treibhausneutralität bis 2040, Umstellung der Wärmeversorgung = weitgehend ohne fossile Brennstoffe; stärkere Nutzung erneuerbarer Energien). Durchaus ambitioniert und ein bisschen weicher ergänzt durch Worte wie „realistische und wirtschaftliche Transformationspfade“ und „mit Akteuren vor Ort“.

Alle Städte und Kommunen rennen nun alle mehr oder minder gleichzeitig auf die Planungsbüros zu, denn kaum eine Kommunalverwaltung hat solch eine Expertise im eigenen Haus. Es beginnt das übliche marktwirtschaftliche Spiel von Nachfrage und Angebot mit Auswirkungen auf Preise und Verfügbarkeiten.

Die Gemeinde Oyten möchte sich mit Kirchlinteln, Langwedel, Ottersberg und Dörverden mit diesem Planungsauftrag zusammentun und wird darüber hinaus von der Klimaschutz- und Energieagentur des LK Verden im Verfahren unterstützt. So sparen wir alle zusammen Kosten und entlasten unsere Bauämter.

Ratsherr Dr. Dotzauer hatte übrigens eine interessante Wortmeldung. Er berichtete, dass erstmalig experimentelle Daten erhoben wurden, die zeigen, dass weiterer CO2-Ausstoss die Erderwärmung nicht weiter forcieren wird. Methan, das aus Mülldeponien, Rindermägen, Reisfeldern oder Feuchtgebieten freigesetzt wird, hingegen schon. Seine Befürchtung: hinken wir bundespolitisch also hinterher und müssten nun ganz andere Regelungen und Maßnahmen treffen?

Eine Antwort hatte darauf keiner, soviel Fachwissen ist in einem Gemeinderat oder in einer Verwaltung auch nicht vorauszusetzen. Nachdenklich gemacht hat mich das aber schon. Und bevor Sie fragen: Quellen kann ich keine nennen., Zeit für Recherche hab ich grad nicht. Und unsere kommunale Wäremeplanung wie vorgeschlagen angehen – dürfen wir.

Bericht BMB

Von Herrn Gramse, unserem BMB (Beauftragter für Menschen mit Behinderungen) haben wir als Verwaltung gestern ein Lob gekriegt. Das freut uns natürlich sehr. Er brachte zwei Beispiele für die gute Zusammenarbeit mit und jetzt hat er natürlich ein Stein bei uns im Brett.

Häufig wird er um Hilfe in Formularfragen gebeten und freut sich zu hören, dass auch seine Schützlinge sich in Oyten wohlfühlen.

Ja, und dann hat er noch einen Cliffhanger platziert. Er hätte da woanders was gesehen, dass vielleicht auch für Oyten…

Aha 😊 Im nächsten Ausschuss dann hoffentlich mehr. Ich freu mich drauf!

Bericht Landschaftswart

Ein einziger, gut gelaunter Fleißnachweis von Hrn. Grahl. Pflege der Heide und Obstbäume ✅, geschenkte Feldsteine, die direkt zu einem Lesehaufen gestapelt wurden ✅, Umbau des gesponserten Kühlanhängers zu einer kleinen Werkstatt (oder hat er Baumarkt gesagt?) ✅, Aufarbeitung verwilderter Flächen, auf der gar keine Photosynthese mehr stattfinden konnte ✅

Ach so – Lesehaufen ist vielleicht nicht so sprechend, wie ich dachte. Verkürzt: aufeinander gestapelte Feldsteine, die so zu wertvollem Lebensraum für Insekten, Reptilien und Amphibien werden. Schutz und Winterquartier.

Einwohnerfragestunde

Und jetzt schließe ich die Klammer zum Titel dieses Beitrags: Der Otter ist aus dem Sack!

Ein Anwohner aus Bockhorst berichtete von einer Ottersichtung in seiner Nachbarschaft. Der Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde ist schon hergestellt und wir werden sicherlich demnächst mit allen vorliegenden Daten und Informationen versorgt. Denn wenn das stimmt, haben wir eine Aufgabe! Der Otter gehört zu den streng geschützten Arten.

Ich gehe davon aus, dass eine Kartierung beauftragt werden muss, um die Sichtung zu bestätigen und im Falle der Bestätigung den Bestand und Lebensraum zu erfassen. Aber ich will nichts vorwegnehmen. Das wird auf jeden Fall spannend!